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Art. 39 RPV neu im RPG2 unter
Art. 24
c bis

Thomas Kappeler, Leiter der Sektion Recht im ARE, über die Stärken der jüngsten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes – und über die Kritik daran.

Die Ausnahmebstimmung Streusiedlungsgebiet

wird neu unter Art. 24c bis RPG aufgeführt:

Eine wichtige Anpassung im RPG2, doch leider reicht diese nicht. Die möglichen Mehrnutzungen für Bauten in Streusiedlungsgebieten wurden bis anhin mit

Art. 39 Abs. 1 RPV umschrieben. In der Praxis ist es so, dass bis zum heutigen Zeitpunkt nur die wenigsten Kantone Streusiedlungsgebiete ausgeschieden haben. Seit Jahren wäre es somit bereits möglich gewesen viele Bauten, welche mit Art. 24c RPG zu beurteilen sind, besser zu nutzen. Warum die Kantone diese Gebiete nicht ausgeschieden haben, ist unter anderem dadurch zu begründen, dass die anfallenden Anpassungen und Umsetzungen der 1. Etappe des RPG grosse Herausforderungen mit sich brachten.

Weiter ist die politische  Haltung der Behörden ausschlaggebend. Kritiker einer Verbesserung befürchten eine Zersiedelung und sehen den Grundsatz der Raumplanung in Frage gestellt.

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Wann tritt das RPG2 in Kraft?
Die Vernehmlassung zur Raumplanungserordnung ist für

Sommer 2024 geplant.

Gesetz und Verordnung werden voraussichtlich im Sommer 2025 in Kraft treten.

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