top of page
20190302_171758.jpg

Unser Lösungsvorschlag: Streichung der 60% von der anrechenbaren Bruttogeschossfläche in der RPV

​

​

Welchen Baueinschränkungen unterliegen Art. 24c RPG-Bauten? Diese werden unter Art 42 Abs. 3 lit. a RPV geregelt:

Innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens darf die anrechenbare Bruttogeschossfläche nicht um mehr als 60 Prozent erweitert werden, wobei das Anbringen einer Aussenisolation als Erweiterung innerhalb des bestehenden Gebäudevolumens gilt.

Es wird von einer anrechenbaren Bruttogeschossfläche (aBGF) gesprochen. Diese aBGF umfasst die dauerhaften Wohnflächen gemäss Zustand am 01.07.1972. War also die Wohnfläche klein und die Ställe gross, bleiben unzählige Volumen leer! Macht das Sinn?

​

​

Mit unserem Lösungsansatz, unterwandern wir weder den Raumplanungsgrundsatz, noch die geforderten Planungsziele!

Die Einhaltung des Schutzes der Landwirtschaft ist uns wichtig. Die Ziele der Grundsätze der Raumplanung stellen wir nicht in Frage!

Es ist Zeit für eine Änderung im RPG und einer Anpassung in der RPV.

(Art. 24c Abs. 2 RPG und Art. 42 Abs. 3 lit. a RPV)

​

Die Motion «Erleichterung der Umnutzung zu Wohnzwecken oder für den Agrotourismus" wurde von beiden Kammern angenommen. Nun sollte man betreffend Art.24c RPG in einem ersten Schritt gemeinsam über eine mögliche Anpassung der Gesetze diskutieren. Der Bundesrat kann diese anpassen und hat dazu Spielräume, welche politisch und rechtlich bestehen, sowohl auf Verordnungsstufe als auch im formellen Gesetz.  Die Baueinschränkungen, welche diesen Bauten auferlegt wurden, müssen überarbeitet und angepasst werden. Dazu braucht es Dialoge mit den verschiedenen Akteuren der Raumplanung.

​

  • Bauten, welche für unser Anliegen in Frage kommen, stehen bereits und fallen unter Besitzstandsgarantie.


Wir haben uns mit altrechtlichen Bauten auseinandergesetzt.

Desshalb setzt unser Vorschlag einer Gesetzesänderung genaue Präzisierungen voraus, damit für alle klar wird, dass nicht unzählige Wohnungen entstehen können.

​

Lösungsvorschlag: Text
bottom of page