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An einem Besipiel erklärt:

Eine Vier-Generationen-Familie
lebt in einem
altrechtlichen Bauernhaus. Sie ist
von der im Jahr 1972 eingeführten
raumplanerischen Neueinteilung
der Schweiz in Bauzonen und
Nichtbauzonen betroffen. Dabei
geht es um – vor dem 1. Juli 1972 –
rechtmässig erstellte oder
später rückzonierte Bauten.
Diese unterstehen seither
Baueinschränkungen.Wegen den geltenden Vorschriften ist es
nicht möglich, das Gebäude zeitgemäss für vier Generationen umzubauen.
Dies mit der Konsequenz, dass seit über 50 Jahren rund 300 Quadratmeter innerhalb
des Gebäudes nicht genutzt werden können. Die anrechenbaren
Bruttogeschossflächen, welche immer
noch massgebend sind für die Berechnungen, sind in den meisten Fällen sehr klein.
Früher hat man auf kleinen Flächen eng zusammengelebt. Das in diesem Fall zusätzlich
notwendige Raumvolumen, um für vier Generationen ein zeitgemässes Wohnen zu ermöglichen, wäre vorhanden.



Ein praktisches Beispiel: Ãœber uns
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